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Ab dem 2. Juni 2020 wird der Udenheimer Sportplatz für die öffentliche Nutzung als Bolzplatz durch die Udenheimer Bürgerinnen und Bürger wieder freigegeben;
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr; bei Minderjährigen obliegt es den Erziehungsberechtigten, ihren Kindern die Nutzung des Sportplatzes zu verwehren oder gestatten;
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Um ein Durchmischen von Infektionsketten zu verhindern, ist der Sportplatz zu verlassen, wenn offizielle Trainingseinheiten des FC 1959 Udenheim e.V. bzw. des FJFV Rheinhessen-Mitte stattfinden. Insofern ist den Anweisungen der Offiziellen der Vereine Folge zu leisten. Gleiches gilt für Trainingseinheiten des TV 1888 Udenheim e.V.;
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Ein Mindestabstand von 1,5 m ist möglichst einzuhalten; direkte Wettkampfsituationen, in denen ein Körperkontakt möglich ist, sind zu vermeiden;
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Für Ortsfremde bleibt der Platz nach wie vor gesperrt!